AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Geschäftsbedingungen)

Firma Holz-Wahl Ges.m.b.H.


Grazerstraße 12
2604 Theresienfeld
Geschäftsführer: Herr Robert Wahl

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte. Aufträge oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Kann ein vereinbarter Liefertermin durch höhere Gewalt, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, unvorhersehbare Störungen unserer Betriebe oder der Betriebe unserer Lieferanten nicht eingehalten werden, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Nachfrist von 8 Wochen für die Lieferung zu bestimmen. Im Übrigen steht dem Käufer bei Lieferverzug ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
    Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
    Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. drei (3) Wochen ab Vertragsschluss.
    Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
    Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
  4. Der Kaufpreis ist bei Lieferung oder bei Abholung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Gewährung von Skonto oder anderer Zahlungsmethoden muss besonders vereinbart sein. Preise gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers exklusive Verpackung, Verladung, Montage, und Versicherung.
    Die Preiskalkulation basiert auf den Kosten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung (Auftragsbestätigung). Treten zwischen Abschluss der Vereinbarung (Auftragsbestätigung) und der Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen oder nicht im Einflussbereich des Verkäufers stehende Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände ein, ist der Verkäufer berechtigt, die so erhöhten Preise der Abrechnung zugrunde zu legen, es sei denn, zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung liegen weniger als 30 Tage.
    Wir behalten uns vor, 10% Mehr- oder Mindermengen zu liefern. Die Preise verstehen sich – wenn nichts anderes vereinbart wurde – ab Werk.
  5. Mängelrügen sind nur beachtlich, wenn sie uns innerhalb von 5 Tagen schriftlich angezeigt werden. Ist die Mängelrüge berechtigt, so dürfen wir nachliefern. Schadensersatzansprüche wegen Schlechtlieferung stehen dem Käufer nur zu, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Energieholz lose Geschüttet sind Beanstandungen im bezug auf die Menge nur vor dem Abkippen zulässig.
  6. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher, dem Verkäufer aus den Geschäftsbeziehungen gegen den Käufer zustehenden, Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verarbeitung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verbindung, vielmehr erstreckt er sich anteilsmäßig auf das neue Arbeitsprodukt.
    a) Der Käufer tritt schon jetzt die aus dem Drittgeschäft erworbenen Forderungen an den Verkäufer bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit Vorrang zur Sicherheit an uns ab, und zwar solange, bis uns noch irgendwelche Forderungen gegen ihn aus der Geschäftsverbindung zustehen. Zusätzlich tritt der Käufer seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Arbeitsprodukt an uns im Voraus ab.
    b) Der Käufer darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Dies gilt insbesondere auch für die neuen Arbeitsprodukte, an denen auch wir Eigentümer sind. Von Vollstreckungsmaßnahmen hat uns der Käufer sofort zu verständigen.
  7. Soweit Ware nach den speziellen Kundenwünschen angefertigt oder bestellt wird (z.B. Menge, Maße oder besondere Eigenschaften), ist diese Ware zum einen vom Umtausch ausgeschlossen und zum anderen ist eine Reklamation wegen etwaiger Irrtümer des Kunden bei der Bestellung über die Menge, das Maß oder eine besondere Eigenschaft nicht möglich.
  8. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen.
  9. a) Bei Zahlungsverzug werden 13 % Zinsen, berechnet. Die Zahlungsbedingungen werden durch Reklamationen irgendwelcher Art nicht berührt.
    b) Bestelle Ware die bei der Fa. Holz-Wahl abzuholen ist, ist spätestens 10 Werktage nach dem Vereinbarten Termin abzuholen. Sollte dies nicht erfolgen behalten wir uns vor Ihre Bestellung anderwärtig zu veräußern, bei Sonderbestellungen und Zuschnitten behalten wir uns vor die Materialkosten und Arbeitszeit einzuklagen. Diese Punkte gelten für bereits bezahlte und unbezahlte Waren. Lagerkosten, die durch die nicht Abholung entstehen, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
  10. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen gegen das Gesetz verstoßen, so sind sich die Vertragspartner einig, dass dadurch die Geltung der übrigen Bedingungen nicht beeinflusst wird.